Fellowships

Fellowships geben Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis die Möglichkeit, sich in einem inspirierenden Umfeld auf ein selbst gewähltes Projekt zu konzentrieren.
CAIS Kolleg
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Sie erforschen die sozialen, politischen, wirtschaftlichen, medialen oder kulturellen Auswirkungen der Digitalisierung? Sie wünschen sich Freiraum für Ihr Projekt und sind neugierig auf interdisziplinären Austausch? Ein Fellowship am CAIS entlastet Sie von den Pflichten Ihres Arbeitsalltags und bietet vielfältige Austauschmöglichkeiten.

Konzentration und Inspiration

Fellows verbringen entweder sechs oder drei Monate in Bochum. In diesem Zeitraum finanziert das CAIS ihre Freistellung von anderen Aufgaben durch Kompensationszahlungen oder Stipendien. Modern ausgestattete Einzelbüros und Gruppenräume bieten optimale Arbeitsbedingungen. Komfortable Wohnungen werden mietfrei zur Verfügung gestellt.

Die Fellows sind Teil der lebhaften interdisziplinären Forschungsgemeinschaft am CAIS und eines internationalen Netzwerks von Alumni, Arbeitsgemeinschaften und Kooperationspartner:innen. Regelmäßige gemeinsame Aktivitäten fördern den wissenschaftlichen und sozialen Austausch am Center. Zu diesen Aktivitäten gehören das Frühstück am Dienstag, Kolloquium und Abendessen am Mittwoch sowie Dialogformate am Donnerstag, die von den Fellows nach Bedarf organisiert werden. Gäste der Fellows sind herzlich willkommen.

Sechsmonatige Fellowships beginnen regulär im Oktober oder im April; dreimonatige Fellowships können im Oktober, Januar, April oder Juli beginnen. Ausnahmen sind nach Absprache möglich.

 

Leistungen

Fellows sollen für die Zeit ihres Aufenthalts am CAIS nach Möglichkeit unter Fortzahlung ihres Gehalts beurlaubt werden. In diesem Fall erhalten sie ein Zusatzstipendium von 600 EUR im Monat. Alternativ kann eine Kompensation für die Kosten ihres Lohns oder einer Vertretung in einem angemessenen Rahmen gezahlt werden.

Haben Fellows keine regelmäßigen Einkünfte, vergibt das CAIS ein Stipendium in Höhe von 2.000 EUR pro Monat. Liegen die regelmäßigen Nettoeinkünfte unter 1.400 EUR, wird ein Ausgleichstipendium vergeben, das die Differenz zum Vollstipendium deckt. Fellows mit Voll- oder Ausgleichstipendium erhalten für jedes minderjährige Kind eine Zusatzzahlung von 100 EUR pro Monat. In Deutschland unterliegen die Voll- und Ausgleichstipendien nicht der Sozialversicherungspflicht und sind in der Regel steuerfrei. Die Klärung der Steuerfreiheit im Einzelfall, insbesondere bei Wohnsitz im Ausland, liegt in der Verantwortung der Fellows.

Neben einem Einzelbüro am Center stellt das CAIS seinen Fellows mietfrei eine voll möblierte Wohnung in bedarfsgerechter Größe zur Verfügung. Zudem werden die Kosten der einmaligen An- und Abreise in einem angemessenen Rahmen erstattet. Fellows mit ständigem Wohnsitz in der Nähe von Bochum werden alternativ die Kosten des täglichen Pendelns erstattet.

Fellows erhalten Zuschüsse für Forschungszwecke. Zudem können sie die Einladung von Visiting Fellows beantragen, mit denen sie während ihres Aufenthalts für einen Zeitraum von bis zu drei Wochen zusammenarbeiten möchten. Auch die Einladung von bis zu drei Expert:innen aus Europa für halbtägige Workshops ist möglich. Das CAIS erstattet die Reise- und Unterbringungskosten dieser Gäste und gewährt ihnen ein Tagegeld von 24 EUR.

Für innovative Maßnahmen des Wissenstransfers können Fellows und Alumni Zuschüsse von bis zu 5.000 EUR beantragen.

Weitere Kosten werden vom CAIS nicht getragen. Insbesondere können keine Sozial- und Versicherungsbeiträge gezahlt werden.

Voraussetzungen

Das CAIS Kolleg fördert innovative Projekte, die sich mit den gesellschaftlichen Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation befassen und Perspektiven für die Praxis entwickeln. Das Förderprogramm ist offen für Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis, für alle Disziplinen und Untersuchungsbereiche sowie für Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Vorhaben.

Ein wissenschaftlicher Abschluss wird nicht vorausgesetzt, sofern Bewerber:innen über eine ihrem Karrierestatus entsprechende ausgezeichnete Qualifikation verfügen. Master- oder Promotionsarbeiten werden nicht gefördert.

Die praktischen Implikationen wissenschaftlicher Vorhaben sowie die wissenschaftlichen Anknüpfungspunkte von Praxisprojekten sollten im Antrag deutlich hervorgehoben werden. Konkrete Konzepte für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis werden im Auswahlprozess positiv bewertet.

Wir setzen voraus, dass Fellows ihre gesamte Arbeitskraft auf das geförderte Projekt konzentrieren. Zudem verpflichten sie sich, an den Kerntagen Dienstag bis Donnerstag am Center präsent zu sein, an den regelmäßigen gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen und den interdisziplinären Austausch aktiv mitzugestalten.

Sofern sich Fellows in einem Arbeitsverhältnis befinden, erwarten wir, dass sie sich für die Dauer ihres Fellowships von ihren Dienstaufgaben freistellen lassen.

Die Verkehrssprache am CAIS ist Englisch. Fellows sollten dementsprechend über sehr gute Englischkenntnisse verfügen.

Um begutachtet zu werden, müssen Anträge folgende Voraussetzungen erfüllen: formale Korrektheit, Allgemeinverständlichkeit, deutlicher Bezug zur CAIS-Agenda sowie hinreichende Fokussierung, Ausführlichkeit und Sorgfalt.

Bewerbung

Fellowships werden in der Regel an Einzelpersonen vergeben. Eine Bewerbung im Tandem mit einem gemeinsamen Projekt ist aber ebenfalls möglich.

Die nächste Frist zur Bewerbung ist der 28. Februar 2025. Wenn Sie Ihren Antrag zu dieser Frist einreichen, teilen wir Ihnen das Ergebnis Ihrer Bewerbung bis Ende Juli 2025 mit.

Der frühestmögliche Starttermin für neue Fellowships ist April 2026.

Anträge können ausschließlich in englischer Sprache über das Antragsformular gestellt werden. Bitte machen Sie sich vor der Eingabe mit dem Formular vertraut und beachten Sie die darin enthaltenen Hilfestellungen.

Ein Antrag besteht aus folgenden Elementen:

    1. Persönliche Angaben und beantragte Mittel
    2. Darstellung des Vorhabens
      – Abstract (max. 300 Wörter)
      – Thema und Fragestellung (max. 1500 Wörter)
      – Forschungsstand (max. 700 Wörter)
      – Theorien und Methoden (max. 700 Wörter)
      – Voraussichtliche Erträge (max. 300 Wörter)
      – Gesellschaftliche Relevanz (max. 300 Wörter)
      – Eigene Vorarbeiten (max. 300 Wörter)
      – Potenzial für interdisziplinären und internationalen Austausch (max. 300 Wörter)
      – Arbeitsplan (max. 300 Wörter)
      – Bibliographische Angaben (max. 1500 Wörter)
    3. Antrag auf Einladung eines Visiting Fellows oder von Expert:innen für Workshops (optional)
    4. Curriculum Vitae (PDF, max. zwei Seiten mit max. fünf einschlägigen Publikationsreferenzen)
    5. Eine projektrelevante Publikation (PDF, max. 5 MB – optional)

Bitte versenden Sie den Antrag nicht mehrfach. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.

Auswahl

Anträge, die alle formalen Voraussetzungen erfüllen, werden von zwei Expert:innen begutachtet. Die Bewertungskriterien sind:

  • Expertise und Profil der Antragsteller:in
  • Gesellschaftliche Relevanz und Aktualität
  • Originalität und Innovationspotenzial
  • Theorien und Methoden
  • Voraussichtliche Erträge
  • Potenzial für interdisziplinären und internationalen Austausch
  • Arbeits- und Projektplanung

Auf Grundlage dieser Gutachten und unter Berücksichtigung von Diversitätskriterien und Kapazitäten entscheidet die Programmkommission des CAIS über die Förderung.

Fragen zur Bewerbung?

Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Dr. Esther Laufer

Esther-Laufer
Leiterin CAIS Kolleg

+49 234 95315029
esther.laufer@cais-research.de